Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist Herr Fiedler beliehener Freiberufler.
Durch die vom Staat übertragenen hoheitlichen Aufgaben ist er Behörde im funktionalen Sinne.
Herr Fiedler führt hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und ist befugt Beurkundungen vorzunehmen sowie Bescheinigungen auszustellen.

Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Bestellung durch die Aufsichtsbehörde. Voraussetzung hierfür ist der Erwerb der Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und mehrjährige Erfahrung in der Ausführung von Katastervermessungen.
Als ÖbVI ist Herr Fiedler somit Organ des Öffentlichen Vermessungswesens. Er ist aufgrund des Vermessungs- und Katastergesetzes und der Berufsordnung damit beauftragt,

  • Vermessungen durchzuführen, deren Ergebnisse in das Landesvermessungswerk und das Liegenschaftskataster übernommen werden,
  • die Richtigkeit des katastermäßigen Bestandes sowie die geometrischen Festlegungen in Bebauungsplänen zu bescheinigen,
  • Bescheinigungen auszustellen, für die das Katasterzahlenwerk erforderlich ist,
  • Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt  werden, öffentlich zu beurkunden.

Daneben ist Herr Fiedler selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung und der Geoinformation tätig. Informieren Sie sich hierzu auf den Internetseiten von Nebel & Partner.
Zur Gewährleistung eines qualitätsfördernden Leistungswettbewerbes im Interesse unserer Kunden ist der ÖbVI  an die staatliche Kostenordnung gebunden.